Steuerrecht – Ihr Anwalt in Oerlinghausen

Steuerhinterziehung? Betriebsprüfung? Selbstanzeige?

Sie haben in Ihrer Steuererklärung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht? Was sich erst einmal nach einem Kavaliersdelikt anhört, kann tatsächlich sehr schnell eine Reihe an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, wie beispielsweise wegen Steuerhinterziehung, nach sich ziehen. Und diese sind nicht unbedeutend, denn sie können existenzbedrohend werden. Aus diesem Grund sollten Sie einem solchen Verfahren nicht ohne einen Rechtsanwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen gegenüberstehen. Egal, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer beschuldigt werden, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist ein ernstes juristisches Problem und kann im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen. Umso wichtiger ist es, dass Sie in diesem Fall nicht alleine dastehen und einen kompetenten Rechtsanwalt für Steuerrecht aus einer Kanzlei in Oerlinghausen an Ihrer Seite wissen.

Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Sie ist nicht wie zu erwarten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO). Die gesetzlichen Regelungen zu Steuerstraftaten sind komplex, weshalb Sie diesen nur mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Steuerrecht in Oerlinghausen entgegentreten sollten. Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, mit dem die ermittelnde Behörde prüft, ob gegen Sie Anklage vor einem Gericht erhoben werden muss. Es ist wichtig, dass sie in dieser Situation professionelle Unterstützung eines Rechtsanwalts für Steuerrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen haben.

Ihnen wird eine Steuerstraftat vorgeworfen? Sie haben womöglich Steuerhinterziehung begangen oder falsche Angaben gemacht? Dann sollten Sie unverzüglich reagieren und einen Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen kontaktieren.

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Ein frühzeitiges Handeln ist mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts im Bereich des Steuerstrafrechts sehr wichtig. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Steuerrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Oerlinghausen eine umfassende Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Da das Steuerrecht ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet ist, benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der eine besondere steuerrechtliche Qualifikation vorweist. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann einen Fachanwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen in dieser Hinsicht nicht ersetzen.

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Ihr Anwalt für Steuerrecht auch für strafrechtliche Probleme

Meine Kanzlei für Steuerrecht in Oerlinghausen hat eine umfassende Expertise in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht weiß ich, wie ich Ihre Interessen vor Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahre. Dies ist eine essentielle Bedingung für eine gute Verteidigung meiner Mandanten. Meine Spezialisierung auf das Steuerrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Oerlinghausen zu geben.

Ich unterstütze Sie als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen sowohl bei Ihrem steuerstrafrechtlichen Verfahren als auch bei der steuerlichen Abwicklung Ihres Falles. Warum das zentral für Ihre Verteidigung ist? Oft kommt es vor, dass man zwar vor dem Strafgericht glimpflich davonkommt, danach jedoch überhöhte Steuerforderungen zahlen muss. Um dies zu vermeiden, stehe ich Ihnen als Anwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen zur Seite.

Melden Sie sich sofort bei meiner Kanzlei für Steuerrecht in Oerlinghausen, um mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht zu sprechen, wenn es um eine Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, unangemeldete Steuerprüfung oder die Verkündung des Haftbefehls bei Steuerbelangen geht.

Egal, ob es um eine Selbstanzeige oder im schlimmsten Fall um eine Verhaftung geht – als Rechtsanwalt für Steuerrecht einer Kanzlei in Oerlinghausen kümmere ich mich darum. Ich berate Sie zusätzlich im Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht und im Vertragsrecht.

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Themen im Steuerrecht

Datenaustausch Türkei

Nach der Schweiz und Liechtenstein trifft es nun auch die Türkei. Seit Dezember 2020 nimmt die Türkei am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzung teil und so werden im Rahmen des Datenaustausches Informationen zu Konten in der Türkei an deutsche Steuerbehörden übermittelt.

Sie betrifft diese Kooperation oder Sie haben Angst, dass Sie ins Fadenkreuz der Ermittlungen gelangen könnten?

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Der Grund für den Informationsaustausch mit der Türkei ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Getauscht wird dabei Wissenswertes zu Kontoinhabern, Kontoständen, Kapitalerträgen, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Ab Dezember 2020 sind die türkischen Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) nun gesetzlich verpflichtet, die Daten an eine in der Türkei zentral zuständige Stelle weiterzugeben. Diese Stelle sendet daraufhin die steuerrelevanten Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Werden diese Daten in Deutschland ausgewertet, wird dies in vielen Fällen zu Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren führen. Wollen Sie sicher sein, was Ihnen als Betroffenem nun droht? Möchten Sie Ermittlungen durch die Steuerfahndung vorbeugen? Dann kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Steuerrecht und lassen Sie sich bezüglich möglicher Konsequenzen umfassend beraten und notfalls auch vertreten.

Einspruchsverfahren

Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, das der Gesetzgeber im Steuerrecht verankert hat. Das bedeutet im ersten Schritt: Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Nur dann, wenn dieser Einspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, wird eine Klage vor den Finanzgerichten eingereicht. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Einspruchsverfahren?

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Als Anwalt für Steuerrecht vertrete ich Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt. Ich lege nicht nur für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, sondern übernehme auch Ihre Vertretung in einem bereits laufenden Einspruchsverfahren. Das kann auch dann notwendig sein, wenn Ihr Steuerberater bereits Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat und sich die Sache als rechtlich kompliziert herausstellt. In den meisten Fällen führt das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zum Erfolg. Ich berate Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten, formuliere den Einspruch und führe auf Wunsch die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Auch bei Haftungsbescheiden setze ich mich für Sie zur Wehr.

Führung von Finanzgerichtsprozessen

Ihre Problemstellung: Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.

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Meine Problemlösung: Ich vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Ich bereite den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründe eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Bewertung.

Ich stelle meine Erfahrungen in Finanzgerichtsprozessen in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung in den Dienst der gemeinsamen Sache.

Zu meinem Leistungsprofil im Bereich der finanzgerichtlichen Prozessführung gehören insbesondere:

  • Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken eines finanzgerichtlichen Prozesses
  • Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess
  • Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide.

Geldwäsche

Denkt man an Geldwäsche, dann verbindet man damit die Mafia, Banden und riesige Geldsummen. Aber nicht nur organisierte Kriminelle begehen Geldwäsche, sondern jeder Bürger kann diese betreiben.

Unter Geldwäsche versteht man das Hineinbringen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dies ist strafbar und ist im Strafgesetzbuch § 261 geregelt. Denn illegal erwirtschaftete Finanzmittel dürfen nicht den Anschein der Legalität bekommen. Geldwäsche hört sich unverfänglich an, ist jedoch eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet wird. In besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs der „Geldwäsche“ erhalten? Ihr Haus wurde durchsucht? Oder gibt es eine Geldwäscheverdachtanzeige durch Ihre Bank? Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne einen Anwalt für Steuerrecht gegenübertreten.

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Der strafrechtliche Vorwurf der Geldwäsche und die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ist gemäß § 261 StGB gravierend. Neben profunden Kenntnissen der juristischen Situation ist die Erfahrung eines Rechtsanwaltes für Steuerrecht, sein Verhandlungsgeschick und sein Gespür für die Situation wichtig. Denn der Verdacht auf Geldwäsche kann in ganz unterschiedlichen Konstellationen auftauchen – zum Beispiel, weil die Bank aufgrund angeblich verdächtiger Kontobewegungen eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet. Und auch bei Zollverstößen spielt Geldwäsche nicht selten eine Rolle.

Rufen Sie mich noch heute bei einem Vorwurf zur Geldwäsche an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

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Mitwirkung bei Betriebsprüfungen

Ihnen wurde eine Betriebsprüfung angekündigt? Unangenehm ist eine Betriebsprüfung immer – auch wenn Sie Ihre Steuern nach bestem Gewissen abgeführt haben. Denn sie findet meistens während der Geschäftszeit und in den Räumen des Steuerpflichtigen statt. Das Gesetz spricht hier von der sogenannten „Außenprüfung“, die grundsätzlich beim Steuerpflichtigen vor Ort stattfindet. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie uns bei der Vorbereitung helfen.

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Ich begleite Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Denn eine gute juristische Begleitung der Außenprüfung sorgt nicht nur für Beruhigung, sondern kann auch hohe Steuernachforderungen verhindern.

Die Mitwirkung eines Anwalts für Steuerrecht kann von vornherein verhindern, dass es zu einem zeit- und kostenintensiven Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt oder dem Finanzgericht kommt. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen bin ich als Anwalt für Steuerrecht in Oerlinghausen Ihr Ansprechpartner, da ich gemeinsam mit Ihnen Streitigkeiten kläre oder neue Strategien entwickle, einen gütlichen Ausgang herbeizuführen.

Nachzahlung von Steuern

Warum bei der Nachzahlung von Steuern einen Anwalt für Steuerrecht einschalten? Diese Frage stellen sich viele zuerst. Aber ganz schnell bewegt man sich an der Grenze zu einem Straftatbestand, wenn man zu wenig Steuern gezahlt hat oder eine umfassende Offenlegung von Einkünften versäumt wurde. Dann ist schnelles Handeln erforderlich!

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Als Anwalt für Steuerrecht in Oerlinghausen bin ich Spezialist auf diesem Gebiet und berate und betreue Sie in allen Fragen rund um die Selbstanzeige, die Prüfung durch das Finanzamt und die Nachzahlung von Steuern. Ich verhandle mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung oder eine Verlängerung der Frist für die Zahlung von Steuern zu erwirken. Gerne nehme ich für Sie auch Kontakt zu einem erfahrenen Steuerberater auf, um alle Fragen im Rahmen des geltenden Steuerrechts umfassend zu erörtern. Falls erforderlich, begleite ich Sie bei einer Selbstanzeige, um einer Strafe zu entgehen. Meine Expertise im Erbrecht beispielsweise kann unterstützend hilfreich sein. Nehmen Sie auch in schwierigen und auf den ersten Blick „aussichtslosen“ Fällen Kontakt mit mir auf.

Panama-Papers

Die Affäre um die sogenannten „Panama-Papers“ holte in den letzten Jahren das Thema Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen in den Fokus und der Gesetzgeber verschärfte die Strafe für solche Taten, indem er eine solche Begehungsform als „besonders schweren Fall“ nach § 370 Abs. 3 Nr. 6 AO einstufte. Das bedeutet für Sie, wenn Sie der Steuerhinterziehung mittels einer Briefkastenfirma überführt wurden, eine Freiheitsstrafe zwischen mindestens 6 Monaten und höchstens 10 Jahren. Auch verlängert sich nun die Verjährungsfrist für solche Taten von 5 auf 10 Jahre. Die Lage ist ernst.

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Ein schnell stattfindendes und vertrauliches Gespräch mit einem spezialisieren Anwalt für Steuerrecht ist dringend zu empfehlen. Denn das Entdecken von Steuerhinterziehungen mittels Briefkastenfirmen wird immer öfter stattfinden und wird auch in Zukunft weiter ansteigen. Das hat nicht nur mit den verlängerten Verjährungsfristen zu tun, sondern liegt auch an den neuen Auskunftsabkommen zwischen Deutschland und den Ländern der ausländischen Banken. Besonders durch Gruppenanfragen erhalten Finanzbehörden immer häufiger Informationen zu Kunden ausländischer Banken mit Wohnsitz in Deutschland. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie schnell einen Anwalt für Steuerrecht in Oerlinghausen.

Schwarzgeld

Der Begriff Schwarzgeld bezeichnet im Allgemeinen Einnahmen, deren Steuerpflicht umgangen wird und die somit nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Schwarzgeld stammt meistens aus unternehmerischer oder freiberuflicher Arbeit oder auch aus illegalen Tätigkeiten. Wegen der schwachen öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld immer stärker in den Fokus der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Sie haben dem Finanzamt folgendes verschwiegen:

  • Einkünfte aus Schwarzarbeit
  • Bestechungsgelder
  • Bareinnahmen z. B. Gastronomie
  • Einkünfte aus Kapital
  • Erbschaften, Schenkungen
  • Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung
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Wird die Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldeinnahmen entdeckt, ist es nachzuversteuern und Sie erhalten zusätzlich eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe. Fragen Sie mich als Anwalt für Steuerrecht in Oerlinghausen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, das Schwarzgeld im Nachhinein zu legalisieren. Zusätzlich stehe ich bei der Verteidigung mit einer großen Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.

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Selbstanzeige

Ähnlich wie die Kronzeugenregelung in der Strafjustiz hat die Selbstanzeige zum Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die strafbefreiende Wirkung erfordert jedoch rechtzeitiges und schnelles Handeln Ihres Anwaltes und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben von Ihrer Seite.

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Anstoß für eine Selbstanzeige ist oft die Gefahr der Entdeckung, beispielsweise wegen einer angekündigten Betriebsprüfung im eigenen Betrieb oder bei einem Geschäftspartner. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zur straf- und bußgeldbefreienden Selbstanzeige, die Abwägung von Chancen und Risiken, die Prüfung der Verfolgbarkeit/Rechtzeitigkeit, die Formulierung der Anzeige und die sonstigen Maßnahmen zur Strafprophylaxe. Melden Sie sich umgehend bei meiner Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Oerlinghausen.

Steuerbetrug

Wenn Sie wegen Steuerbetrugs angeklagt werden, dann haben Sie einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Steuergesetze begangen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt für Steuerrecht und machen Sie keinerlei Angaben ohne anwaltlichen Beistand.

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Zu Steuerbetrug gehören vorsätzliche Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Schmuggel, Steuerhehlerei, Bannbruch, Steuerzeichenfälschung und Begünstigung einer Person, die eine dieser Taten begangen hat. Meine Kanzlei für Steuerrecht in Oerlinghausen erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, vertrete ich Sie vor allen Gerichten und Instanzen.

Steuerfahndung

Es ist keine angenehme Situation, wenn im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Büroräume durchsuchen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben.

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Die Steuerfahndung (abgekürzt: Steufa) ist ein Teil der Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzuspüren. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen zu von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Alle anderen Ermittlungen zu Steuern, Zöllen und Abgaben, die vom Bund ausgehen, nimmt die Zollfahndung vor.

Im Fall einer Durchsuchung gilt immer: Ruhe bewahren. Die Beamten müssen Ihnen Zeit zum Überlegen und zur Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht gewähren.

Steuerstrafverfahren werden nie während der ersten Minuten gewonnen, aber häufig während der ersten Minuten verloren! Schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Steuerrecht ein, der Ihnen genau erklärt, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten!

Steuerhinterziehung

Als Kanzlei für Steuerrecht bin ich auf das Steuerstrafrecht und damit im Besonderen auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) spezialisiert. Danach heißt es: Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt (Abs. 1 Nr. 3) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Ihnen wird eine solche Tat vorgeworfen?

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Wichtig ist nun, ob es sich um einen vorsätzlichen Steuerverstoß handelt, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird, oder ob ein fahrlässiger Verstoß vorliegt, der mit einer Geldbuße versehen wird. Egal, ob es sich um eine Steuerhinterziehung durch eine Handlung („falsche Angaben machen“) oder eine Unterlassung („pflichtwidrig in Unkenntnis lassen“) handelt – kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

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Steuerprüfung

Nach § 194 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) dient eine Außenprüfung (die sogenannte: Betriebsprüfung oder Steuerprüfung) der Ermittlungen der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen. Sie ist zulässig bei Personen, die einer gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Damit ist klar, dass die Finanzverwaltung nahezu jeden „steuerlich prüfen“ kann, der nicht ausschließlich als Angestellter tätig ist.

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Jede Betriebsprüfung orientiert sich nach einem einheitlichen Muster: Anmeldung der Betriebsprüfung, die Betriebsprüfung vor Ort und die Schlussbesprechung nach der vollzogenen Betriebsprüfung. Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, denn eine gute Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Prüfung kann zu hohe Steuernachforderungen verhindern.

Steuerreduzierungen

Steuerreduzierung bedeutet, alle legalen Möglichkeiten der Steuergesetzgebung zu nutzen, um eine optimale Reduktion der steuerlichen Abgaben zu erwirken. Patentrezepte gibt es dabei nicht!

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Meine Kanzlei für Steuerrecht hilft Ihnen ganz individuell. Ich verhandle nicht nur mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung von Steuern zu erwirken. Dank meiner engen Kontakte zu den regionalen Steuerbehörden ermögliche ich Ihnen im Rahmen Ihrer steuerlichen Möglichkeiten zusätzlich Raum für Steueroptimierungen und für Steuerreduzierungen, selbst wenn gerade eine Anzeige im Raum steht. Auch neue Strategien entwickle ich gerne für Sie. Nehmen Sie auch in schwierigen Fällen Kontakt mit mir als Ihrem Anwalt für Steuerrecht in Oerlinghausen auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Steuerstrafrecht

Mit dem Steuerstrafrecht kommen nicht nur Prominente in Berührung, sondern auch normale Steuerpflichtige können in den Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten. Und das meist völlig unerwartet. Ein Steuerstrafverfahren kann schwerwiegende Folgen für die Existenz und die Zukunft des Betroffenen haben. Deshalb ist es wichtig, sofort die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen, der Ihnen engagiert zur Seite steht.

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Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen ("leichteren") Steuerordnungswidrigkeiten und ("schwereren") Steuerstraftaten unterschieden werden. Erstere werden mit einer Geldbuße, Letztere mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Das Steuerstrafrecht verknüpft dabei Regelungen des Strafrechts und des Steuerrechts.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Oerlinghausen bin ich Berufsgeheimnisträger, der nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt, sondern auch verpflichtet ist.

Steuerstrafverteidigung

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach §§ 370 ff. Abgabenordnung verwickelt werden. Sofern gegen Sie oder Ihr Unternehmen solche Ermittlungen geführt werden, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.

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Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung setzt fundierte Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechtes, des materiellen Steuerrechts und des Strafrechts voraus.

Die im Rahmen einer Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten. Diese strittigen Steuern wirken sich jedoch in zweifacher Hinsicht aus: erstens sind sie zu bezahlen und zweitens bilden sie die Grundlage für die steuerstrafrechtliche Sanktion. Erfolgreiche Steuerstrafverteidigung hat daher stets bei dem materiellen Steuerrecht zu beginnen. Ziel muss sein, die festgesetzten strittigen Steuern aufzuheben bzw. deutlich zu mindern. Nur hierdurch kann das eigentliche Ziel einer erfolgreichen Steuerstrafverteidigung – keine oder eine geringe Strafe – erreicht werden.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung ergeben sich weitgehende Verständigungsmöglichkeiten. Diese können sowohl auf steuerrechtlichen als auch auf verfahrensrechtlichen Erwägungen beruhen.

Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert daher sowohl einen Spezialisten im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Meine Kanzlei verfügt sowohl über die notwendigen Kenntnisse des Steuerrechts als auch des Strafrechts.

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Steuerverkürzung

Die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO ist eine „schwächere“ Form der Steuerhinterziehung, die weniger hart sanktioniert wird – nämlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige bei der Steuerverkürzung leichtfertig gehandelt hat. Was das für Sie bedeutet? Die Rechtsprechung versteht darunter, dass derjenige leichtfertig handelt, „der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten wird.“

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Die leichtfertige Steuerverkürzung ist für den Betroffenen durchaus vorteilhaft, da er nicht wegen einer Steuerhinterziehung bestraft wird. Denn ist lediglich die leichtfertige Steuerhinterziehung Gegenstand der Sanktion, erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister und Sie sind nicht vorbestraft.

Für eine unverbindliche Anfrage für Ihr Steuerproblem kontaktieren Sie meine Kanzlei in Oerlinghausen am besten direkt telefonisch.

Subventionsbetrug

Wussten Sie, dass Subventionsbetrug kein Kavaliersdelikt ist? Tatsächlich kann dieser mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich ist Subventionsbetrug eine Tat, die nicht einfach von jedem Anwalt optimal verteidigt werden kann – hier muss unbedingt ein Spezialist beauftragt werden.

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„Subventionsbetrug“ ist ein Überbegriff für verschiedene Arten von Delikten, die sich im Bereich staatlicher Subventionen ereignen. In der Regel liegt dann ein Subventionsbetrug vor, wenn in einem Subventionsverfahren über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, die für den Antragsteller und die Auszahlung der Subventionen vorteilhaft sind. Nicht nur unrichtige oder unvollständige Angaben sind strafbar. Wer bei der Antragstellung subventionsrelevante Tatsachen verschweigt, erfüllt ebenfalls den Tatbestand des § 264 StGB. Der Subventionsbetrug ist dabei eine schwierige Strafrechtsnorm. Denn auch ich als Jurist stehe bei diesem Straftatvorwurf vor komplizierten juristischen Fragestellungen.

Werden Vorwürfe des Subventionsbetrugs gegen Sie erhoben, dann führt der Weg nicht an einer juristischen Vertretung vorbei! Meine Kanzlei in Oerlinghausen übernimmt kompetent und engagiert Ihre Verteidigung. Mit meinem fundierten Fachwissen stehe ich an Ihrer Seite.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht bezeichnet alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen und die direkt oder indirekt mit einer unternehmerischen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Folgende Delikte zählen u. a. dazu:

  • Betrug nach § 263 StGB
  • Untreue nach § 266 StGB
  • Insolvenzdelikte nach § 15a InsO
  • Korruption nach §§ 298 ff. StGB

Dabei ist die Wirtschaftsstrafverteidigung eine Strafverteidigung mit den Besonderheiten eines Wirtschaftsstrafverfahrens.

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Das Besondere an diesen Fällen ist oft eine umfangreiche und komplexe Fallgestaltung, lang andauernde Ermittlungen, spezialisierte Ermittlungsbehörden mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen sowie ein sich stetig wandelndes Recht, das auf Entwicklungen der Wirtschaft reagiert. Diese Komplexität macht es unabdingbar, dass Sie sich einen guten Anwalt für Steuerrecht an Ihre Seite holen, der gemeinsam mit Ihnen Strategien entwickelt.

Zollprüfung

Sie haben eine Zollprüfung? Es werden Nachzahlungen und weitere Zahlungsverpflichtungen angedroht? Für viele Unternehmer wird eine rechtssichere Zollabwicklung dann zum Thema, wenn finanzielle Zahlungen drohen, die im Nachgang einer Zollprüfung auftauchen. Lassen Sie sich schon im Vorfeld unterstützen.

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Als Anwalt für Zollrecht in Oerlinghausen unterstütze ich Sie bei der Koordination aller zollrechtlich relevanten Abläufe und kläre Sie über alle Richtlinien auf. Thematisch bin ich breit aufgestellt und helfe Ihnen bei einer Zollprüfung, aber auch beim Zollwertrecht, bei Ausfuhrerstattung oder bei einem Einspruch gegen Zollbescheide. Auch bei der Beschlagnahme von Waren im Ausland bin ich Ihr Ansprechpartner.

Aber nicht nur für Unternehmen können die komplexen Zollrichtlinien und der sogenannte Zollkodex zu einem Problem werden. Auch für Privatpersonen (besonders Geschäftsreisende) sind zollrechtliche Unklarheiten im Zuge Ihrer Einreise verzwickt. Finanzielle Belastungen können Sie durch eine fachkundige Beratung von einem Anwalt meist erfolgreich reduzieren.

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Zollstrafrecht

Das Zollstrafrecht spielt im Zollrecht eine große Rolle. Denn das Zollstrafrecht ist eng verbunden mit dem Steuerstrafrecht. Vorwürfe zu Zollvergehen müssen daher sehr ernst genommen werden, da es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für deren Angestellte und Mitarbeiter in leitender Position erhebliche berufliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

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Zu den Zollstraftaten zählen die Zollhinterziehung (§ 370 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO), die Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO), der Bannbruch (§ 372 AO), der gewerbsmäßige, gewaltsame und/oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO). Das Besondere am Zollstrafrecht: Es ist extrem komplex. So sind bei Ihrer Verteidigung gegen zollstrafrechtliche Vorwürfe nicht nur Kenntnisse im Zollrecht und Strafrecht erforderlich, sondern auch Erfahrung mit europäischen und internationalen Bestimmungen. Nehmen Sie sich einen ausgewiesenen Anwalt für Zollstrafrecht in Oerlinghausen, da dies ein Spezialgebiet ist, bei dem einfaches strafrechtliches Wissen oft nicht ausreichend ist.

Henning Schröder, Rechtsanwalt in Oerlinghausen
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